Hier haben wir eine Reihe von Informationen zusammengestellt, die bei der Nutzung unserer Angebote vor Ort helfen sollen. Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht.
Die komplette Benutzungsordnung (Stand 16.3.2021) zum Nachlesen.
Für die Anmeldung benötigen wir entweder einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung von Ihnen.
Ab 7 Jahren erhalten Kinder einen eigenen Büchereiausweis. Kinder können sich nur zusammen mit einem Elternteil anmelden. Für die Anmeldung benötigen wir den Personalausweis des Erziehungsberechtigten und eine schriftliche Einverständniserklärung.
Für Erwachsene kostet die Anmeldung einmalig 4.00 EUR.
Für Kinder und Jugendliche einmalig 2.00 EUR.
Büchereiausweis:
Der Büchereiausweis ist nicht übertragbar.
Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn sich Ihr Name oder Ihre Adresse geändert hat.
Bitte teilen Sie den Verlust des Büchereiausweises umgehend mit.
Die Ausstellung eines Ersatzausweises kostet 5.00 EUR.
Ohne Büchereiausweis ist keine Entleihung möglich.
Prüfen Sie alle Medien vor der Ausleihe auf Vollständigkeit und Mängel.
Bei Beschädigung oder Verlust eines Mediums ist grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert (Neupreis) zu erstatten.
Für kleine Beschädigungen oder fehlende Teile berechnen wir pauschal 2.50 EUR.
Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer durch die Benutzung der Medien entstehen.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Ausleihe kostenlos.
Für Erwachsene gibt es folgende Möglichkeiten:
Jahresgebühr 10.00 EUR
Paartarif 12.50 EUR (Ehepaare und Lebenspartnerschaften)
Studententarif 5.00 EUR (bis 27 Jahre, Vorlage entspr. Nachweis)
oder alternativ Einzelgebühr pro Medium 0.80 EUR
Für Bücher, Zeitschriften, Spiele und Literaturhörbücher für Erwachsene und Jugendliche beträgt die Leihfrist 4 Wochen.
Musik-CDs, Kinder-CDs, DVDs und Konsolenspiele dürfen 2 Wochen ausgeliehen werden.
Beim Überschreiten der Leihfrist wird eine Gebühr pro Medium erhoben:
Die Mahngebühren summieren sich auf, d.h. entleihen Sie beispielsweise ein Buch und überschreiten die Leihfrist um drei Wochen entstehen Mahngebühren von 5.00 EUR.
Mahngebühren müssen bezahlt werden unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.
Sie können Ihre ausgeliehenen Bücher über Ihr Leserkonto im Online-Katalog, telefonisch (07031/ 6808 550) oder persönlich in der Stadtbücherei verlängern.
Es können nur Bücher verlängert werden.
Bei allen anderen Medien ist die Leihfrist nicht verlängerbar.
Wenn Sie Ihren Stadtbüchereiausweis verloren haben, geben Sie uns bitte zu Ihrem eigenen Schutz schnellstmöglich Bescheid. Der Ausweis wird sofort gesperrt und es kann mit ihm nichts mehr ausgeliehen werden. Für 5.00 € können Sie sich dann einen neuen Ausweis ausstellen lassen.
Alle entliehenen Medien können Sie bequem von zuhause aus über den Online-Katalog reservieren. Sie klicken dazu einfach bei Ihrem gesuchten Medium auf den Button "Vorbestellen", melden sich in Ihrem Leserkonto an und bestätigen die Vorbestellung. Beachten Sie bitte: um Sie benachrichtigen zu können, wenn das Medium für Sie bereitgestellt ist, benötigen wir Ihre Email-Adresse. Eine Vorbestellung kostet 0.50 €.
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Außerhalb der Öffnungszeiten können Medien in unsere Rückgabe-Box neben dem Briefkasten eingeworfen werden. Bitte werfen Sie keine Spiele ein und verpacken Sie CDs etc. in eine Plastiktüte.
Zu den Öffnungszeiten der Bücherei wird der Rückgabekasten geschlossen, auch bei längeren Schließungszeiten der Stadtbücherei wie z.B. in unserer Sommerpause, an Feiertagen oder über die Weihnachtsschließung bleibt die Box geschlossen.
Die Leihfrist endet mit Geschäftsschluss. Sollten Sie Medien nach Schließung der Bücherei einwerfen, werden ggf. Mahngebühren berechnet.
Der Aufzug im Rektor-Franke-Haus fährt nur bis zur Verbuchungstheke (2.OG). Die Bücherei-Mitarbeiterinnen können aber zum Beispiel für Mütter mit Kinderwagen den Aufzug ins obere Stockwerk freischalten. Außerhalb der Öffnungszeiten fährt der Aufzug die Stockwerke der Bücherei nicht an.
Nein, der Stadtbüchereiausweis ist nicht übertragbar. Ausnahmen: Erziehungsberechtigte, die mit dem Ausweis des Kindes Medien für das Kind ausleihen wollen.
Um eMedien ausleihen zu können benötigen Sie einen gültigen Bibliotheksausweis. Mit Bezahlen der normalen Jahresgebühr ist die Nutzung der OnlinebibliothekBB inklusive.
Eine Bezahlung der Jahresgebühr ist nur direkt in der Stadtbücherei möglich.
Die Nachfrage nach aktuellen eBooks ist sehr hoch. Damit alle Kunden im Landkreis Böblingen ein attraktives Angebot haben, müssen wir die Leihfrist auf 21 Tage einschränken. Es besteht aber die Möglichkeit eMedien zu reservieren und erneuert auszuleihen.
Die Ausleihmenge pro Ausweis ist auf zwanzig Stück begrenzt. Verlängerungen sind nicht möglich. Sie können entliehene Medien vormerken. Ihr Vorteil: Sie müssen nicht an einen Rückgabetermin denken, denn nach Ablauf der Leihfrist wird das Medium automatisch unbrauchbar.
Auf der Hilfeseite der OnlinebibliothekBB finden Sie alle wichtigen Informationen, wenn Sie das erste Mal die Onlinebibliothek nutzen möchten.
Abhängig von Ihrem End-Gerät (eBook-Reader, Tablet, Smartphone oder PC) müssen Sie entsprechende Software oder Apps installieren.
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